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   VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05   

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https://dejure.org/2007,34731
VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05 (https://dejure.org/2007,34731)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17.01.2007 - 5 K 156/05 (https://dejure.org/2007,34731)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 5 K 156/05 (https://dejure.org/2007,34731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Vielmehr kann sich der jeweils betroffene Nachbar nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).

    Dabei stellt die objektiv-rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens keinen in die Abwägung gegenläufiger Nachbarinteressen einzustellenden Belang dar (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, a.a.O.).

    Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und damit auch die Abwehrmöglichkeit des Nachbarn beurteilt sich - wie sonst auch - nach den für das Baugrundstück geltenden Rechtsnormen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686).

    Welche Abwehrrechte ein Nachbar gegen ein Bauvorhaben im Außenbereich hat, bestimmt sich nach § 35 BauGB, soweit dieser nachbarschützende Bestimmungen enthält (BVerwG, Beschluss vom 24.07.1997 - 4 B 65.97 -, BRS 59 Nr. 179; Urteil vom 28.10.1993 a.a.O.) .

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Dass diese Flächen in einem naturalistisch-geographischen Sinne "außen" liegen, wird mit dem Rechtsbegriff des Außenbereichs nicht festgelegt und ist daher allenfalls eine außerrechtliche Erfahrungstatsache (BVerwG, Urteil vom 1.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 102 = BRS 25 Nr. 36 = NJW 1973, 1014).

    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, ist - weil jeweils vom Eindruck der Geschlossenheit abhängig - letztlich stets eine Frage des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 102 = BRS 25 Nr. 36 = NJW 1973, 1014).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Nach der im Urteil vom 06.11.1968 (- IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 = BRS 20 Nr. 35,) zusammengefassten Rechtsprechung des BVerwG ist ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB gegeben, soweit "die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt".
  • OVG Bremen, 24.03.1981 - 1 BA 52/80

    Genehmigung einer Tankstelle auf einem Nachbargrundstück; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Hierzu gehört auch das automatische Waschen mittels einer (Portal-) Waschanlage kleineren Typs in der Wagenpflegehalle (OVG Bremen, Urteil vom 24.03.1981 - 1 BA 52/80 -, BRS 38 Nr. 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1976 - X A 1264/73

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschanlage im Mischgebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Eine sogenannte "Waschstraße" fällt bereits nicht mehr unter den bauplanungsrechtlichen Begriff der Tankstelle; sie kann nur als Gewerbebetrieb zulassungsfähig sein (OVG Münster, Urteil vom 10.06.1976 - X A 1264.73 -, BRS 30 Nr. 30); in Kleinsiedlungs- und Allgemeinen Wohngebieten ist sie - ebenso wie Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten, in denen üblicherweise Blech- oder Karosseriearbeiten, Motorreparaturen, Bohr- und Schweißarbeiten durchgeführt werden - als störender Gewerbebetrieb nicht zulassungsfähig (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 2 BauNVO Rdnr. 48 (Stand: Juni 1996)).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1978 - I A 149/76

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschhalle mit einem Bürstenwaschgerät

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Deshalb kann die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebs nicht schon daraus geschlossen werden, dass durch ihn die nach dem Gebietscharakter allgemein festgelegten Richtwerte nicht überschritten werden (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.01.1978 - I A 149/76 -, BRS 33 Nr. 47).
  • OVG Berlin, 21.08.1984 - 2 B 138.82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Eine Autowaschanlage ist in einem Allgemeinen Wohngebiet unzulässig, wenn durch ihren Betrieb die Grundstücke unmittelbar angrenzender Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt werden (OVG Berlin, Urteil vom 21.08.1984 - 2 B 138.82 -, BRS 42 Nr. 43).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Bei der Anwendung von § 34 BauGB ist im Baunachbarstreit wegen Absatz 2 der genannten Norm von Bedeutung, dass die Art der baulichen Nutzung dem Nachbarn ein subjektives Abwehrrecht gegenüber nicht gebietsverträglichen Nutzungen gewährt, das über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 -4 C 28.91-, BVerwGE 94, 151 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 118 = DVBl. 1994, 284 = DÖV 1994, 263 = BauR 1994, 223 = NJW 1994, 1546 = BRS 55 Nr. 110; daran anschließend: OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.08.1994 - 2 R 8/94 -, BRS 56 Nr. 121, und Beschluss vom 12.04.1999 -2 W 1/99-.), wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der BauNVO beschriebenen Baugebiete entspricht.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Die Klägerin vertrat ferner die Ansicht, die Baugenehmigung verletze das Gebot der Rücksichtnahme, weil es an der gebotenen "architektonischen Selbsthilfe" fehle (BVerwG, Urteil vom 23.09.1989 - 4 C 6.98 -, BRS 62 Nr. 86 (S. 411)) .
  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05
    Welche Abwehrrechte ein Nachbar gegen ein Bauvorhaben im Außenbereich hat, bestimmt sich nach § 35 BauGB, soweit dieser nachbarschützende Bestimmungen enthält (BVerwG, Beschluss vom 24.07.1997 - 4 B 65.97 -, BRS 59 Nr. 179; Urteil vom 28.10.1993 a.a.O.) .
  • OVG Saarland, 30.08.1994 - 2 R 8/94

    Nachbarschutz; Wohngebiet; Garagenanlage; Stellplätze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - 7 A 3703/92

    Tankstelle; Portalwaschanlage; Durchfahrhalle; Allgemeines Wohngebiet

  • OLG Bremen, 04.03.1999 - 2 W 1/99
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 9 K 07.02197

    Verpflichtungsklage auf Erlass eines Bauvorbescheides; Errichtung einer

    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in einer Entscheidung vom 17. Januar 2007 (5 K 156/05) eine SB-Waschanlage in einem allgemeinen Wohngebiet ebenfalls als störenden Gewerbebetrieb angesehen.
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